Jugendweihe

Hier einige interessante Informationen zur Jugendweihe in Schwerin (Mecklenburg Vorpommern)

Teilnahmevertrag

Auf Informationsveranstaltungen im August beziehungsweise September eines jeden Jahres stehen Mitarbeiter des Vereins Rede und Antwort rund um die Jugendweihe. Hier werden Materialien zur Jugendweihe, zur offenen Jugendarbeit, zu Reisemöglichkeiten und weiteren Angeboten ausgegeben.
 
Mit jeder Familie wird ein Vertrag abgeschlossen. Er sichert der Familie und den Gästen die Teilnahme an einer Festveranstaltung. Zur besseren Bearbeitung in den Geschäftsstellen des Vereins sollte der Vertrag in Druckschrift und leserlich ausgefüllt werden.
 
Das erspart Nachfragen und unnötige Laufereien. Außerdem werden die Angaben auf dem Vertrag für die Vorbereitung der Urkunden, der Familien-und Gästekarten benötigt. Das Original des Vertrages ist in der zuständigen Geschäftsstelle des Vereins abzugeben.
 
Erst dann ist für die jeweilige Familie die Teilnahme an einer Feier zur Jugendweihe gesichert. Natürlich kann nicht jeder Wunsch für eine ganz bestimmte Feier berücksichtigt werden, wir sind aber bestrebt, allen Vorstellungen der Familien gerecht zu werden.

Teilnahmebeitrag

Für die form- und termingerechte Bearbeitung der Anträge ist es wichtig, dass der fällige Teilnahmebetrag möglichst bis 31. Oktober auf das Konto des Jugendweihe-Vereins Schwerin e.V. überwiesen wird. Wir beraten Sie gern, wenn es besondere Situationen gibt, in denen Ratenzahlungen notwendig sein sollten.
Die Teilnahmegebühr kann auch über Bildung und Teilhabe abgerechnet werden.
 
Der Teilnahmebetrag wird ebenso, wie der Betrag für Gästekarten wie folgt verwendet:
 
  • Geschenkbuch, Druck und Beschriftung der Urkunden, Druck der Einladungen
  • Blumen, Gestaltung der Feierräume, Saalmieten, Honorare für Künstler
  • Versicherungen, GEMA-Gebühren, Sach- sowie Lohnkosten
Der Verein hat Unfall- und Haftpflichtversicherungen abgeschlossen. Jeder Teilnehmer an der Jugendweihe und an Veranstaltungen der offenen Jugendweihe ist somit ausreichend abgesichert.

Festveranstaltung

Die festlichen Veranstaltungen finden in ausgewählt schönen Sälen, in Mehrzweckhallen, Aulas von Schulen und anderen Feierräumen der Städte und Gemeinden statt. Ort, Tag und Zeit werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
 
Die jeweiligen Säle werden etwa 30 Minuten vor Beginn der Festveranstaltung geöffnet. Vereinsmitglieder empfangen Teilnehmer an der Jugendweihe und deren Gäste und weisen ihnen die Plätze zu. Zumeist betreten die Teilnehmer an der Jugendweihe gemeinsam den Saal, ihnen zu Ehren erheben sich die Gäste von ihren Plätzen. Die jungen Leute sitzen zumeist in den ersten Reihen - sie sind schließlich die Hauptpersonen an diesem Tag.
 
Berufs- oder Laienkünstler der Region gestalten ein festliches Programm, ein Festredner stimmt auf den neuen Lebensabschnitt ein. Jeweils in kleinen Gruppen werden die Mädchen und Jungen dann auf die Bühne gebeten, um ihre Urkunden, das Geschenkbuch und Blumen in Empfang zu nehmen. Das ist der Augenblick, in dem sie symbolisch in die Reihen der Erwachsenen aufgenommen werden. In vielen Orten ist es üblich, dass vor der eigentlichen Festveranstaltung eine Generalprobe stattfindet. Schließlich soll ja alles klappen, keiner will sich blamieren! Ob und wo es die - sogenannten - Stellproben gibt, erfahrt Ihr in der für Euren Bereich zuständigen Geschäftsstelle.
 
Die Mitglieder des Jugendweihe-Vereins Schwerin e.V. wünschen allen künftigen „Jugendweihelingen", ihren Eltern und Verwandten eine angenehme und stressfreie Vorbereitungszeit!